In vielen beliebten Reiseländern wie Australien, England, Thailand und Malta herrscht Linksverkehr. Da kommt bei Autofahrern, die das Rechtsfahren gewohnt sind, schnell Stress auf. Worauf sich Urlauber mit Auto im Linksverkehr einstellen sollten, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), erklärt, was zu beachten ist, wenn es vor Ort zu einem Unfall kommt.
Verkehrsregeln auf links gedreht …
Heute die Küste entlang fahren, morgen die Stadt entdecken: Wer im Urlaub flexibel sein und möglichst viel sehen möchte, erkundet das Reiseland meist mit dem Auto. Doch das bringt in einigen Ländern eine für deutsche Autofahrer ungewohnte Hürde mit sich: Das Linksfahren. Ob im gewählten Reiseland Linksverkehr herrscht, erfahren Urlauber im Reiseführer oder im Internet. Linksverkehr ist vor allem beim Rechtsabbiegen eine Herausforderung, hier landen Urlauber gerne mal auf der von zu Hause gewohnten rechten Straßenseite. Die größte Herausforderung ist womöglich ein Kreisverkehr: Hier müssen Urlauber nämlich links einfahren und sich dann im Uhrzeigersinn fortbewegen. Daher: „Kreuzungen oder Kreiseln sollten sich Urlauber langsam nähern, um sich auf die ungewohnte Richtung konzentrieren zu können“, rät Birgit Dreyer. Auch die Vorfahrt ist anders geregelt: „Rechts vor links“ wird nicht einfach „links vor rechts“, denn oftmals gibt es eine solche Regel gar nicht. Stattdessen regeln Fahrbahnmarkierungen oder Beschilderungen, wer an einer Kreuzung Vorfahrt hat. Eine Ausnahme ist allerdings Australien. „In ´Down Under´ gilt trotz Linksverkehr „rechts vor links““, erklärt Dreyer.
… Autos auf rechts
Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann sich vor Ort einen Mietwagen ausleihen. Das hat im Gegensatz zum eigenen Wagen den Vorteil, dass der Fahrer im Linksverkehr dann auf der „richtigen“ Seite sitzt – nämlich rechts. Dennoch muss der Fahrer umdenken: Das Lenkrad ist auf der rechten Seite, der Schaltknauf auf der linken. Kupplung-, Brems- und Gaspedal befinden sich jedoch an gewohnter Stelle. „Mit einem Automatikmodell können Urlauber mögliche Unsicherheiten beim Schalten mit der linken Hand vermeiden“, empfiehlt die Reiseexpertin. Wer das Urlaubsland mit dem eigenen Auto bereist, hat zwar den Vorteil, dass er sich nicht an ein Linksverkehr-Auto gewöhnen muss. Allerdings ist dadurch beispielsweise bei Überholmanövern die rechte Fahrbahn schwer einsehbar. Hilfreich ist es dann, wenn der Beifahrer den Verkehr mitverfolgt und in unübersichtlichen Situationen Anweisungen gibt. Außerdem sind Scheinwerfer deutscher Fahrzeuge so eingestellt, dass sie die rechte Fahrbahn etwas mehr beleuchten als die linke. Fahren diese Modelle auf der linken Straßenseite, könnten die Lichter den Gegenverkehr blenden. „Wer mit dem eigenen Wagen unterwegs ist, sollte daher die Scheinwerfer umstellen“, weiß Dreyer. Egal ob Mietwagen oder eigenes Auto: „Wer zum ersten Mal im Linksverkehr fährt, sollte sich vorsichtig herantasten“, empfiehlt die Reiseexpertin. Dazu können sich Linksverkehr-Neulinge für die erste Fahrt eine weniger befahrene Straße suchen oder beispielsweise auf einem Parkplatz ein paar Übungsrunden drehen. Sollte dies nicht möglich sein, weil sich etwa die Mietwagenfirma zentral in der Stadt befindet, gilt: Am Vordermann orientieren, dem Verkehr vorsichtig folgen und möglichst erst mal raus aus dem größten Getümmel.
Hilfe bei Unfall im Ausland
In der ungewohnten Verkehrssituation kann es leicht auch mal zu einem Unfall kommen. Es gilt dann wie zu Hause: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck) und Verletzten helfen. Zudem sollten Urlauber die Polizei und falls nötig den Rettungsdienst alarmieren. Europaweit gilt die Notrufnummer 112. Aber Achtung: In Australien beispielsweise lautet die Notrufnummer 000, in Thailand 199. Sie gilt dort jedoch hauptsächlich für die Feuerwehr; die Rufnummern für den Rettungsdienst können sich von Ort zu Ort unterscheiden. Eine gute Übersicht über wichtige Notrufnummern verschiedener Reiseziele bietet beispielsweise die Website des Tropeninstituts. Am besten die im Urlaubsland gültige Notrufnummer vor Reiseantritt im Handy speichern. Oder die travel and care App der ERV nutzen, dann sind neben weiteren Reiseinformationen auch alle lokalen Notrufnummern verfügbar. Übrigens: Einige Länder nehmen Notrufe auch in mehreren Sprachen entgegen.
Europäischer und polizeilicher Unfallbericht
Schon bevor die Ordnungshüter eingetroffen sind, sollten die Beteiligten einen Unfall – sofern innerhalb der Europäischen Union geschehen – mithilfe des europäischen Unfallberichts aufnehmen. Erhältlich ist der Bericht zusammen mit einer Übersetzungshilfe zum Beispiel auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Tipp: Ein Exemplar mit in den Urlaub nehmen. Mithilfe des Dokuments können die Betroffenen in ihrer jeweiligen Sprache unter anderem Zeitpunkt und Ort des Unfalls, Name beziehungsweise Anschrift des Unfallgegners sowie amtliche Kennzeichen aller in den Unfall verwickelten Fahrzeuge festhalten. „Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich ein zusätzlicher, von der Polizei ausgestellter Unfallbericht“, so die D.A.S. Expertin Rassat.
Schadensregulierung im Ausland
Bei einem Unfall in einem EU-Land ist die Schadensregulierung einfach: Verursachen Reisende mit dem eigenen Auto einen Blechschaden, sollten sie ihn unverzüglich der eigenen Versicherung melden. Sie informiert dann über den weiteren Ablauf. Wer mit einem Mietwagen einen Unfall hat, sollte umgehend den Vermieter benachrichtigen. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz, der meist im Mietwagenvertrag inkludiert ist, setzt in der Regel einen polizeilichen Unfallbericht voraus. „Bei Personenschäden empfiehlt sich der Gang zum Anwalt“, rät Rassat. Zusammen mit dem Juristen können Urlauber dann die Ansprüche des Geschädigten aufarbeiten. Wer mit dem eigenen Wagen im Ausland durch fremde Schuld einen Unfallschaden erleidet, kann unter der Telefonnummer +49 (0) 40 300 330 300 aus dem Ausland oder unter 0800 250 2600 aus Deutschland den Zentralruf deutscher Autoversicherer anrufen. „Dessen Mitarbeiter vermitteln den Kontakt zum zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten der jeweiligen Versicherung des Unfallgegners in Deutschland. Er übernimmt anschließend die weitere Abwicklung“, weiß die D.A.S. Expertin. Übrigens: Das Verkehrsportal der D.A.S. gibt wichtige Infos über das richtige Verhalten am Unfallort und während der Schadensabwicklung.
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