„Versicherung für Leihboote“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Karl M. aus Oberstdorf:
Wir möchten uns im Urlaub gerne ein Boot ausleihen. Brauchen wir dafür eine spezielle Versicherung?

Tanja Cronenberg, Versicherungsexpertin von ERGO:
Für alle Schäden, die eine Person im Alltag an Dritten verursacht, kommt grundsätzlich die Privat-Haftpflichtversicherung auf. Dazu zählen auch Schäden, die ein Hobbykapitän mit geliehenen Wasserfahrzeugen bis zu einer Motorstärke von 75 kW, zum Beispiel einem kleinen Motorboot, verursacht. Rammt er versehentlich mit seinem Gefährt ein anderes Boot, ist dies in der Regel abgesichert. Möchten sich Urlauber ein motorisiertes Boot oder einen Jetski mit einer Motorstärke von über 75 kW ausleihen, ist bei vielen Vermietern außerdem bereits eine entsprechende Wassersporthaftpflichtversicherung im Mietpreis inbegriffen oder gegen Aufpreis zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, benötigt der Hobbykapitän eine eigene. Eine Auskunft darüber gibt der Bootsvermieter. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich auch vorher bei seinem Versicherer informieren, welche Schäden im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 933

Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Magazin „Wir bei ERGO“.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Group“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Keywords:ERGO Group, Hartzkom, Verbraucher, Verbraucherfrage, Urlaub, Boot, Versicherung, Haftpflichtversicherung, Jetski, ausleihen

Powered by WPeMatico